Hintergrund: Die kommunale Fördersituation von Jugendgruppen in Niedersachsen ist sehr unterschiedlich ausgeprägt. Nicht in allen Landkreisen, Städten und Gemeinden finden Jugendgruppen eine Förderungssituation vor, die den gesetzlichen Notwendigkeiten entspricht. Darauf besteht zum Wohle der Entwicklung von Jugendlichen jedoch ein gesetzlicher Anspruch (§12 SGB VIII). Aufgabe der öffentlichen Hand ist es, die Rahmenbedingungen dafür zu schaffen.